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   BFH, 21.01.1992 - VII B 234/91   

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https://dejure.org/1992,14987
BFH, 21.01.1992 - VII B 234/91 (https://dejure.org/1992,14987)
BFH, Entscheidung vom 21.01.1992 - VII B 234/91 (https://dejure.org/1992,14987)
BFH, Entscheidung vom 21. Januar 1992 - VII B 234/91 (https://dejure.org/1992,14987)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 23.10.1986 - IV R 21/85

    Voraussetzungen des Einspruchs gegen einen Steuerbescheid - Pflicht zum Zugang

    Auszug aus BFH, 21.01.1992 - VII B 234/91
    Um Zweifel an der gesetzlichen Vermutung begründen zu können, die es erforderlich machen, daß das FA den rechtzeitigen Zugang nachweist, ist es jedoch erforderlich, daß der Antragsteller entsprechende Tatsachen substantiiert vorträgt (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. November 1985 V R 3/83, BFH/NV 1987, 274; vom 23. Oktober 1986 IV R 21/85, BFH/NV 1987, 412).
  • BFH, 07.11.1985 - V R 3/83

    Nachweispflicht der Behörde für den Zeitpunkt des Zugangs eines Verwaltungsakts -

    Auszug aus BFH, 21.01.1992 - VII B 234/91
    Um Zweifel an der gesetzlichen Vermutung begründen zu können, die es erforderlich machen, daß das FA den rechtzeitigen Zugang nachweist, ist es jedoch erforderlich, daß der Antragsteller entsprechende Tatsachen substantiiert vorträgt (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. November 1985 V R 3/83, BFH/NV 1987, 274; vom 23. Oktober 1986 IV R 21/85, BFH/NV 1987, 412).
  • BFH, 05.03.2008 - VII B 74/07

    Ersatzzustellung an eine Haushaltshilfe - Wiedereinsetzung bei zweifelhaftem

    Es mag dahinstehen, ob die Rückkehr von der berufsbedingten Reise erst am 16. Juli 2002 als Entschuldigung für die Fristversäumnis ausreichend i.S. des § 110 Abs. 2 Satz 2 AO nachgewiesen ist (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 21. Januar 1992 VII B 234/91, BFH/NV 92, 578; Klein/Brockmeyer, AO, 9. Aufl., § 110 Rz 6).
  • FG Niedersachsen, 17.04.2018 - 1 K 233/17

    Verwerfung eines Einspruchs als unzulässig aufgrund Nichteinhaltung der

    Bestehen insoweit Zweifel, muss die Behörde den Zugang und den Zeitpunkt des Zugangs nachweisen (BFH-Beschluss vom 21. Januar 1992 VII B 234/91, BFH/NV 1992, 578).
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